Zusatzleistungen

Zusätzlich bieten wir weitere Leistungen an und überzeugen hier seit Jahren mit ausgezeichneter Qualität.

Dass es sich bei der thermischen Bekämpfung von Holzzerstörern im Gegensatz zur Verwendung chemischer Mittel um eine ökologische und nachhaltige Alternative handelt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Nun wurde wooditherm® die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit des thermischen Verfahrens auch von offizieller Seite bescheinigt.

Mit der Verleihung des bekannten Umweltzeichens „Blauer Engel“ reiht sich der Anbieter in eine lange Tradition des Umweltschutzes in Deutschland ein. Seit 1978 wird das Zeichen von einer unabhängigen Jury nach definierten Kriterien an umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen vergeben. Der Blaue Engel ist ein ökologischer Leuchtturm, der Verbrauchern den Weg zum ökologisch besseren Produkt weist und umweltbewussten Konsum fördert.

Wir sind stolz darauf, dass sich unsere Bemühungen hin zu einem umweltverträglichen und schadstoffarmen Verfahren bezahlt gemacht haben und werden unser ökologisches Engagement auch in Zukunft fortsetzen.

Qualitätsstandards

Wir garantieren eine dauerhafte Lösung

  • 100-prozentige Abtötung der Schaderreger
  • Qualitätsnachweis, auf Wunsch auch Fremdüberwachung durch externe Sachverständige
  • Erstellung eines Behandlungszertifikates

Wir garantieren keine unvermeidbaren Schäden

  • sicherer Schutz sensibler Bereiche
  • gezielte Behandlung des Befalls
  • zuverlässiger Brandschutz
  • konsequente Einhaltung geforderter Parameter

Wir garantieren ein wirtschaftlich sinnvolles Angebot

  • Objekt- und schadensspezifisches Behandlungskonzept
  • Kostentransparenz
  • Einhaltung des Angebotspreises

Wir garantieren effiziente, transparente und gewissenhafte Arbeit

  • Fachberatung und Machbarkeitsanalyse
  • Anpassung unserer Planung an vorgegebene Rahmenbedingungen (Bauzeitenplan)
  • Verfahrensoptimierung während des Behandlungsprozesses
  • anschauliche Prozessgestaltung sowie permanente Prozessüberwachung (Fachpersonal + Messtechnik)
  • Fremdüberwachung oder Nachkontrolle
  • klare Dokumentation
  • Kooperation mit Fachkollegen und Partnergewerken

Holzschutzgutachten: wooditherm® hilft!

Prinzipiell ist ein Holzschutzgutachten immer dann erforderlich, wenn ein Verdacht auf Insekten- oder Pilzbefall besteht, sowohl die Art des Schaderregers als auch der Schadensumfang aber unbekannt sind. Sachverständige für Holzschutz begutachten in diesen Fällen den Verdachtsbereich, erstellen einen Untersuchungsbericht und geben abhängig von Schadensart und -umfang eine Maßnahmenempfehlung ab. Unterschieden wir dabei zwischen Holzschutzgutachten, welche einen Ist-Zustand dokumentieren, in der Regel im Rahmen eines Bauantrags für Umbaumaßnahmen (z. B. in Dachgeschossen), und Holzschutzgutachten, welche sanierungsbegleitend erstellt werden und eine zweite, unabhängige Fachmeinung wiedergeben.

Holzschutzgutachten – Was Sie erwarten können:

  • Gewissenhafte Analyse der Schadenssituation bei Verdacht auf Insekten- und Pilzbefall oder Holzschutzmittelaltlasten
  • Zügige und genaue Ermittlung des Schaderregers und des Schadensumfangs
  • als Bestandsaufnahme oder sanierungsbegleitend

Das Holzschutzgutachten in der Bestandsaufnahme und in der Sanierungsbegleitung

Die Beauftragung eines Holzschutzgutachtens ist fast immer durch einen äußeren Anlass motiviert. Zu den häufigsten zählen Wasserschäden, wobei das Gutachten Auskunft über mögliche Folgeschäden geben soll. Doch auch wenn Um- oder Ausbaumaßnahmen vorgenommen werden sollen, kann ein Holzschutzgutachten erforderlich sein. Die Beauftragung empfiehlt sich vor allem schon in der Planungsphase eines Dachgeschossausbaus, sind die alten Deckenbalken doch in mehr als 90% der Fälle von Insekten oder Pilzen befallen. Darüber hinaus entspricht die alte Balkenkonstruktion in aller Regel nicht mehr den heutigen statischen Anforderungen. Bevor also blindlings mit einer Ertüchtigung der vorhandenen Deckenbalken begonnen wird, sollte der Zustand durch einen Holzschutzgutachter ermittelt werden. Andernfalls drohen Terminverzögerungen und erhöhte Kosten durch vorher unentdeckt gebliebene Schäden. Die Begutach-tung wird dabei meist makroskopisch durch Inaugenscheinnahme vorgenommen. Ist der Schaderreger unklar, kann durch Probennahme und labortechnische Analytik eine zweite fachliche Meinung eingeholt werden.

Ein weiterer Aufgabenbereich des Holzschutzgutachters ist die Sanierungsbegleitung. Als unabhängige Meinung kann der Sachverständige die Arbeit ausführender Firmen bewerten und Auskunft darüber geben, ob die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden. Das Holzschutzgutachten behandelt in diesen Fällen also weniger das Schadensbild als solches, sondern den Erfolg der gegen die Schaderreger eingesetzten Maßnahmen.

Holzschutzgutachten bei Holzschutzmittelaltlasten

Noch bis in die 90er Jahre wurden Holzschutzmittelwirkstoffe verwendet, die aus heutiger Sicht auch für die Nutzer toxisch wirken können. Vor Jahrzehnten verarbeitet, geht von ihnen im Regelfall keine Gefahr aus, sofern der Bereich (meist Dachbodenräume) ungenutzt bleiben. Das ändert sich jedoch, wenn die Wirkstoffe aufgrund von Sanierungsarbeiten mobilisiert werden. Beim Dachgeschossausbau besteht aus diesem Grund eine Prüfpflicht des Auftraggebers auf das Vorhandensein von Holzschutzmittelaltlasten. Ein Holzschutzgutachten gibt Auskunft darüber, welche Mittel verwendet wurden, wie hoch der Belastungsgrad ist und welche Maßnahmen erforderlich sind. Geprüft werden kann daneben auch auf andere Gebäudeschadstoffe wie Asbest oder die Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (kurz PAK’s).

Holzschutzmittelaltlasten – die Hintergründe

Aus guten Gründen war und ist man darauf bedacht, Denkmäler mit kulturhistorisch hohem Wert für kommende Generationen zu erhalten. Dem Baustoff Holz wurde dabei immer eine besondere Bedeutung beigemessen, da er ohne technische oder chemische Schutzmaßnahmen biotischen Schaderregern (Pilzen und Insekten) schutzlos ausgeliefert ist und Teil des natürlichen Rohstoffkreislaufes bleibt. Sind Holzbestandteile erst zerstört, ist der Schaden nicht zu revidieren. Besonders die Funktion tragender und aussteifender Bauteile wie Dachkonstruktionen ist nur mit statischen Ersatzmaßnahmen wiederherzustellen.

Mit diesem Wissen wurden seit Anfang der 1950er-Jahre zunächst durch Importe aus den USA und dann durch die eigene chemische Industrie eine Reihe von Holzschutzmitteln auf den hiesigen Markt gebracht, um der Zerstörung Einhalt zu gebieten. Im Lauf der Jahre spezialisierte sich die Industrie hauptsächlich auf drei Wirkstoffe, da mit ihnen die besten Erfolge erzielt wurden und ihre Herstellung vergleichsweise preiswert war. Dabei handelte es sich um

  • PCP Pentachlorphenol (Fungizid, Bakterizid)
  • DDT Dichlordiphenyltrichlorethan (Insektizid)
  • Lindan Hexachlorcyclohexan (Insektizid)

Während in der Bundesrepublik überwiegend PCP-haltige Produkte verarbeitet wurden, kamen in der ehemaligen DDR meist Wirkstoffkombinationen zur Anwendung (z. B. in der Hylotox-Reihe). Probleme mit Holzschutzmittelaltlasten sind in der Regel auf diese Produkte zurückzuführen.

Gesundheitliche Risiken durch Holzschutzmittelaltlasten

In der Dachkarte wurden jahrzehntelang die verwendeten Holzschutzmittel festgehalten.

Chemisch-analytische Untersuchungen des MPA Eberswalde in den Jahren 1996-1999 haben ergeben, dass in 80 % der Gebäude Holzschutzmittel verwendet wurden. Der Eifer ging dabei so weit, dass besonders für „hochkarätige“ Gebäude sogenannte Behandlungszyklen festgelegt wurden: In Abständen von einigen Jahren behandelte man Dachstühle immer wieder mit Holzschutzmitteln, ohne dass die Wirkung der vorhergehenden Anwendungen nachgelassen hätte. Die gesundheitliche Gefährdung von Holzschutzmittelwirkstoffen und Holzschutzmittelaltlasten auf den menschlichen Organismus war hingegen lange Jahre unbekannt oder wurde verschwiegen.

Nachdem sich in der Medizin die analytischen Möglichkeiten ständig verbesserten, ist heute bekannt, dass Holzschutzmittel mit den oben genannten Komponenten ein hohes gesundheitsgefährdendes Potenzial haben und sogar im begründeten Verdacht stehen, Krebs erzeugen zu können. Aus diesem Grund besteht zumindest in Deutschland inzwischen ein Herstellungs- und Anwendungsverbot für diese Holzschutzmittel. Problematisch ist dabei vor allem, dass die Wirkstoffe im Laufe der Jahre unterschiedlich stark „ausgasen“ und sich im allgegenwärtigen Liegestaub in Dachbodenräumen anlagern. Sofern ein mit Holzschutzmitteln behandelter Dachbodenraum unberührt bleibt oder nur zu kurzzeitigen Kontrollgängen geöffnet wird, ist die Belastung für den Menschen dabei noch relativ unkritisch. Werden jedoch Arbeiten größeren Umfangs vorgenommen, werden die belasteten Stäube mobilisiert und können über die Atemwege und die Haut aufgenommen werden.

Wie Holzschutzmittelaltlasten erkennen?

Hier wurden Flammschutzmittel verwendet.

Das geübte Auge kann eine Holzschutzmittelaltlasten bereits in der Planungsphase erkennen. In diesem Zusammenhang sei auf die Ermittlungspflicht des Arbeitgebers hingewiesen. Er muss nach § 7 der Gefahrstoffverordnung die Arbeitsbedingungen beurteilen und dabei feststellen, ob bei diesen Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden. Ein untrügliches Anzeichen für die frühere Verwendung gefährlicher Holzschutzmittel sind sogenannte Dachkarten, mit denen eine Behandlung gekennzeichnet wurde (vgl. Abbildung). Nicht immer sind die Dachkarten jedoch noch vorhanden. Kristalline Ausblühungen auf den Holzoberflächen werden durch DDT verursacht und sind ebenfalls ein deutlich sichtbares Zeichen für Holzschutzmittelaltlasten. Auch die unnatürlich dunkle, meist bräunliche Verfärbung der Hölzer oder ein typisch öliger Geruch, der sich besonders in den Sommermonaten wahrnehmen lässt, sollten das Interesse wecken. Auf eine Probennahme (Holz plus Liegestaub) und labortechnische Analyse kann meist nicht verzichtet werden. Sie ist einfach, schnell, preiswert und schon nach einigen Tagen liegt ein Ergebnis vor, das bei der weiteren Planung behilflich ist.

Sofern ein gesundheitliches Risiko durch Holzschutzmittelaltlasten vorliegt, ist deren Beseitigung allen weiteren baulichen Maßnahmen vorzuziehen. Wenn bei der Abwicklung eines Projekts Zweifel bleiben, sollte unbedingt Rat bei einer sachverständigen Person einholt werden, denn „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit […] eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (BGB, § 823, Abs. 1)

Unsere Heizkammer: Holzzerstörer in Möbeln abtöten

Tafelparkett in unserer Heizkammer. Das Parkett war von Echtem Hausschwamm befallen.

Holzzerstörende Insekten gelten bezüglich Ihrer Holzauswahl als sogenannte Nahrungsspezialisten, und können über abgegebene Holzinhaltsstoffe (Aerosole) zwischen Laub- und Nadelhölzern unterscheiden. Was die Auswahl der zu befallenen Objekte betrifft, sind sie jedoch nicht wählerisch. So werden nicht nur Holzkostruktionen, sondern auch Möbel, Dielen, Parkett usw. für die Eiablage genutzt. Eine chemische Bekämpfung des Befalls mit biozidhaltigen flüssigen Produkten ist auch in diesen Fällen technisch unmöglich. Lediglich über eine kostenintensive Begasung könnte hier eine Abtötung der Holzzerstörer garantiert werden.

Es geht jedoch auch anders: und zwar kostengünstig und mit weniger Aufwand in unserer Heizkammer. Denn thermische Bekämpfungsmaßnahmen funktionieren nicht nur bei Gebäuden oder Dachkonstruktionen, sondern auch bei kleinformatigen Bauteilen, Kunstgegenständen, Möbeln und Bilderrahmen. Dem liegt derselbe physikalische Prozess, nämlich die Denaturierung von Proteinen und die dadurch bedingte Abtötung der Schadorganismen zugrunde.

Heizkammer: Kleinformatige Objekte effizient behandeln

Ein Bilderrahmen, der vom Gemeinen Nagekäfer befallen war. Auch solche kleinen Objekte sind beheizbar.

Für die Beheizung von Möbeln und anderen kleineren Objekten nutzen wir einen stationären Beheizungsraum in unserer Geschäftsstelle in Berlin-Köpenick. Hierhin werden die Objekte verbracht und eingehaust, bevor die Behandlung beginnt. Zur Anwendung kommt dabei das feuchtegeregelte Umluftverfahren, das heißt, die nötigen Temperaturen werden durch Elektroheizer erzeugt, während gleichzeitig ein Verdampfer eine konstante relative Luftfeuchtigkeit erzeugt. Die Feuchtigkeit garantiert, dass sich im Holz während der Beheizung keine Risse bilden; sie wird automatisch kalibriert. Der gesamte Prozess wird durch sachverständiges Personal und geeignete Messtechnik überwacht. Der große Vorteil einer Beheizung in unserer Heizkammer liegt vor allem in der Schnelligkeit der Maßnahme: Nach Anlieferung der Objekte ist die gesamte Behandlung in 8 – 10 Stunden durchführbar und die Gegenstände sind am darauffolgenden Tag abholbereit.

Sie haben Möbel, Kunstgegenstände oder andere Objekte, welche von holzzerstörenden Insekten oder Echtem Hausschwamm befallen sind? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie hinsichtlich einer Nutzung unserer Heizkammer